Samstag, 28. Januar 2017

Wo ist ein Drohneneinsatz denkbar ?



Wo ist ein Drohneneinsatz denkbar ?

Die ablehnende Haltung vieler Menschen im Bezug auf die fliegenden Fotoapparate ist wohl landesweit bekannt. Die Begründung hierfür ist oft jedoch nicht nachzuvollziehen.

Angeführt werden die tollsten Szenarien zum Mißbrauch einer Drohne - die letzten Woche zeigen uns jedoch auch das ein Lastwagen zum Objekt von Terror werden kann.

Aber hier wollen wir einfach mal fragen:
Wo ist ein Drohneneinsatz denkbar ... und auch für die "Schönen" Seiten können diese kleinen Wunderteile durchaus sorgen.

Beispielsweise - wie im Bild zu sehen - (hier die ganze Galerie - bitte klicken) das Übungslager des Deutschen Roten Kreuzes auf einer Autobahn. Hierfür wurde natürlich keine Autobahn gesperrt - geprobt wurde auf dem noch nicht freigegebenen Teil einer Autobahn, aber die Retter müssen schon wissen wie Sie in einer Schadenslage vorgehen. Dazu gehören neben der Anfahrt in Kolonne auch das Organisieren eines Behandlungsplatzes im Notfall.

Einen Hubschrauber wird für ein solches Training sicherlich niemand starten wollen. Die Kosten für das Gerät sind zu groß. Eine Drohne schafft Abhilfe.




Die Möglichkeiten sind wie gesagt überaus vielfältig.

Aber auch im privaten Bereich kann man eine Drohne nutzen. Aufpassen sollte man jedoch das die vielen Regeln beachtet werden. Idealerweise gibt es die natürlich beim Kauf nicht als Lektüre dazu. Der Neuflieger muss sich schon selber einlesen - und das ist im derzeitigen Dschungel der Ver- und Gebote nicht immer ganz einfach.

Selbst die Politik fordert - grob geschaut - Dinge die schon längst da sind. Zum Beispiel den "Führerschein für Drohnen". Einen solchen "Steuerernachweis" musste ich bereits beim ersten Erwerb der Aufstiegserlaubnis vorlegen. Und die läuft nun - nach 2 Jahren - in den kommenden Monaten ab und muss verlängert werden. Das jedoch nur als ein Beispiel. Auch die Versicherungspflicht (die in aktuellen Diskussionen kaum vorkommt) besteht ... und nicht nur für die gewerblichen Piloten - sondern für alle die Outdoor eine Fluggerät starten (Papierflieger und Lenkdrachen mal ausgenommen)


Aber auch die Flughöhe wird künftig eine Rolle spielen. Aktuell heißt es liegt der unkontrollierte Luftraum jenseits der 700 Meter - geflogen werden darf jedoch ausschliesslich in Sichtweite des Steuerers ... Die neue Verordnung sieht eine Flughöhe von maximal 100 Metern vor (Modelflugplätze sind hier ausgenommen)
Aber wir schweifen ab - es geht um denkbaren Einsatz der Drohne.


Nehmen wir auch einmal die Einsätze der Polizei. Eine Verfolgung von flüchtenden Personen ist natürlich für eine Drohne erstmal nicht denkbar. Dafür gibt es die Flugbereitschaft. Aber Thema Unfallaufnahme. Aktuell werden die Übersichtfotos mit Hilfe der Drehleiter der Feuerwehr in vielen Fällen geschossen. Sollte eine Höhe von mehr als (etwa) 30 Meter in Frage kommen, z.B. wenn die Unfallstellen sehr groß sind - wird auf die Polizeihubschrauber zurück gegriffen.

Mittels einer Drohne ginge das wesentlich schneller und einfacher. Dafür ist nicht einmal eine große Drohne notwendig. Anders bei Einsätzen die schwerere Lasten heben unter der Drohne benötigen. Zum Beispiel eine Wärmebildkamera um im nahen Umfeld eines Unfalls mit unüberschaubarem Gelände eingesetzt werden könnte. Vielleicht sogar für die Feuerwehr um nach "Hitzequellen" in nicht leicht zugänglichen Regionen eines Grundstückes / Hauses zu suchen.


Auch die Medien und Filmemacher greifen gerne auf Aufnahmen aus luftiger Höhe zurück.  Aus der "VonOben" Perspektive lassen sich viele Dinge sehr gut und sehr übersichtlich Darstellen wo die Möglichkeiten vom Boden aus schnell begrenzt sind



Zu guter letzt:
Der Private Bereich. Das Foto vom eigenen Haus oder Grundstück ist natürlich genauso einfach und simpel zu bekommen wie die oben genannten Beispiele auch. Nur sollte man sich im klaren sein das die Veröffentlichung von Bildern aus der Drohne nicht unbedingt straffrei bleiben wird.

Wenn hier beispielsweise gegen Regeln verstoßen wird - die Fotografen dokumentieren ihr Vergehen in Form von Foto und Video häufig selber - kann es auch schon mal zu Bußgeldern kommen. Fliegen im Dunkeln als Beispiel und das Foto von nett beleuchteten Gebäuden im Netz online zu sehen.

Aktuell spricht man von rund 400.000 Drohnen die in Deutschland den Luftraum nutzen - zumindest theoretisch. Eine Kontrolle gibt es nicht - Aufklärung beim Verkäufer häufig auch nicht ... und die Auflagen die dieses Hobby beispielsweise mit sich bringt sind auch zu vernachlässigen da ich das Teil an fast jedem beliebigen Ort starten könnte - ob das nun erlaubt ist bleibt offen.

Spätestens wenn die Nachbarschaft auf die Barrikaden geht kann man davon ausgehen das etwas falsch gelaufen ist. Das Internet bietet etliche Foren mit vielen Infos und Grundlagen, aber auch Vereine sind gute Anlaufpunkte. Einer davon - Photocopter-Niederrhein e.V. mit Sitz in Willich..

Drohnenfliegen muss sicherer werden - ja - sicherlich auch. Aber es sollte auch nicht mit Pressemeldungen wie "Drohne flog 10 m an Linienflieger vorbei" dramatisiert werden. Es sollte ein vernünftiges Miteinander gefunden werden. Was das fliegen angeht: Schwarze Schafe gibt es immer. Aber die gibt es auch im Straßenverkehr.







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen